Pra 2020 Nr. 82). So erwog das Bundesgericht etwa, dass betreffend eines mehrfach vorbestraften Betroffenen, der zudem während laufender Untersuchung weiter delinquierte, erhebliche Zweifel an der Legalbewährung bestehen und deshalb das öffentliche Interesse an der Landesverweisung überwiegen müsse (Urteil des Bundesgerichts 6B_75/2020 E. 2.4). Je nach Schweregrad der Anlasstat müsse dabei auch ein geringes Rückfallrisiko nicht hingenommen werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_507/2020 vom 17. August 2020 E. 3.2).