50 pag. 1543, Z. 26). Damals hätte er zusammen mit einem Freund dessen Familie besucht (pag. 1873, Z. 35 f.). Während der Beschuldigte in der Einvernahme vom 17. November 2017 angab, Verwandte in AE.________(Land) zu haben, die er aber nicht alle kenne (pag. 198, Z. 59), meinte er in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, er kenne niemanden in AE.________(Land) und wüsste nicht, wohin er im Falle einer Landesverweisung gehen sollte (pag. 154, Z. 18 f.). Die Grosseltern des Beschuldigten, bei denen er in AE.________(Land) zweitweise wohnte, sind verstorben (pag. 408, Z. 528).