Laut Erhebungsbericht vom 23. Dezember 2019 hat er Schulden von CHF 5‘000.00 (pag. 1671). Mit dem vorliegenden Urteil wird er zudem zur Bezahlung der erstinstanzlichen (CHF 26‘059.25) und einem Anteil an den oberinstanzlichen Verfahrenskosten (CHF 3'000.00) verurteilt. Auch hat er die Entschädigung seiner amtlichen Verteidigerin im erstinstanzlichen (CHF 32‘511.05) und im oberinstanzlichen Verfahren (CHF 7'129.55) zu tragen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Der Beschuldigte kommt zwar selbst für seinen Lebensunterhalt auf.