In seiner Freizeit spielt der Beschuldigte Fussball und produziert er Reggae-Musik (pag. 1669). Vom Fussballspielen her resultiert auch ein wesentlicher Bestandteil seines sozialen Umfelds (pag. 1871, Z. 38; pag. 1880, Z. 25 ff.). Daneben hat er sozialen Kontakt mit Arbeitskollegen und mit alten Freunden aus der gemeinsamen Schulzeit in AG.________ (pag. 1880, Z. 25 ff.; beachte hierzu auch die übereinstimmenden Aussagen von V.________: pag. 1550, Z. 21). Mit Leuten seines früheren, von ihm als problematisch bezeichneten Umfelds hat er heute gar keinen Kontakt mehr (pag. 1880, Z. 25).