1881, Z. 12 f.). Seine einstmaligen Weiterbildungsabsichten, sich zunächst zum Prozessfachmann und später zum Techniker Unternehmensprozess weiterzubilden (pag. 1543, Z. 6), musste er wegen Verlusts der Stelle bei der AH.________ und aufgrund der Corona-Pandemie zwischenzeitlich aufgeben (pag. 1870, Z. 34 ff.). Jedoch äusserte er vor der Kammer die Absicht, sich bei seinem jetzigen Arbeitgeber um Weiterbildung zu bemühen. Er strebe die firmeninternen Ausbildungsprogramme «VBV» und «Cicero» an (pag. 1872, Z. 24 ff.). Infolge Übernahme und Umfirmierung der Y.________ erhielt der Beschuldigte per 1. Januar 2021 einen neuen Arbeitsvertrag mit der X.____