1544, Z. 7; pag. 1668). Anschliessend reiste er während rund einem Jahr durch Europa (pag. 406, Z. 469 ff.). Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft am 2. Juli 2018 fand er prompt eine Temporäranstellung und arbeitete ab dem 1. März 2019 Vollzeit als Mechaniker bei der Firma AH.________ (pag. 1668). Aufgrund der Corona-Pandemie stellte die Arbeitgeberin dem Beschuldigten im Frühling 2020 die Kündigung in Aussicht. Dieser fand per 1. Juni 2020 eine neue Anstellung bei der Y.________ (pag. 1789 ff.) und stimmte deshalb einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der AH.________ zu (pag. 1773; pag. 1881, Z. 12 f.).