Sein Herkunftsland AE.________(Land) besuchte er lediglich zweimal als Tourist. Sein Lebensmittelpunkt befindet sich somit in der Schweiz. Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Abgesehen vom vorliegenden Verfahren ist der Beschuldigte strafrechtlich nur einmal in Erscheinung getreten. Mit Strafbefehl vom 15. Januar 2021 verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft des Kantons P.________ wegen diverser Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz. Diese ereigneten sich allesamt am 25. November 2020.