___ 1992 in AE.________(Land) geboren (pag. 1175). Seit seiner Erstanmeldung am 30. März 1998 ist er in der Stadt AG.________ gemeldet (pag. 1691). Dort besuchte er den Kindergarten, die Primarschule und die Oberstufe (Sekundarschule). Der heute 28-jährige Beschuldigte verbrachte somit den Grossteil seines Lebens und insbesondere die prägenden Kinder- und Jugendjahre in der Schweiz. Er absolvierte sämtliche Stufen der obligatorischen Schulzeit in AG.________ und absolvierte daraufhin eine Berufslehre in der Schweiz. Er ist aus diesen Gründen zweifellos als Ausländer anzusehen, der im Sinne von Art.