23. Urteil der Kammer 23.1 Vorgehen Der Beschuldigte ist Bürger von AE.________(Land) und wird mit vorliegendem Urteil wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Art. 19 Abs. 2 Bst. a BetmG verurteilt. Dabei handelt es sich um eine Katalogtat i.S.v. Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB, weshalb grundsätzlich eine Landesverweisung auszusprechen ist.