45 er nicht einmal über die nötigen Sprachkenntnisse, um sich in AE.________(Land) verständigen zu können. Betreffend Interessenabwägung führt die Verteidigung an, es sei zwar eine schwere Straftat zu verbuchen, jedoch sei keine Rückfallgefahr gegeben. Sämtliche Delikte seien über einen sehr kurzen Zeitraum begangen worden, das schwerwiegendste sei sogar eine einmalige Sache gewesen. Dadurch, dass der Beschuldigte sämtliche problematischen Kontakte aus seinem Leben gestrichen habe, sei eine Rückfallgefahr inexistent.