Seine Familie, zu der er ein enges Verhältnis pflege, sei im Kern hier in der Schweiz. Sein aktuell stabiles Arbeitsumfeld mit gesichertem Einkommen gäbe ihm Planungssicherheit, diese wolle er mit Weiterbildungen und der Gründung einer Familie mit seiner Partnerin nutzen. Die Wiedereingliederung des Beschuldigten in die Arbeitswelt nach dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft sei bemerkenswert schnell gewesen. Rückblickend müsse seine Verhaftung als Glücksfall bezeichnet werden, weil er so den nötigen Anstoss zur Veränderung seines Verhaltens und zum Verlassen des schlechten Umfelds erhalten habe.