22.2 Verteidigung Die Verteidigung des Beschuldigten führt an, schon gemäss Gesetz sei der besonderen Situation von Ausländern, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, Rechnung zu tragen. Unter diesen Schutz fielen auch Personen, die zwar nicht in der Schweiz geboren worden sind, jedoch in jungen Jahren in die Schweiz kamen und die prägenden Jugend- und Adoleszenzjahre hier verbracht hätten. Der Beschuldigte sei im Alter von 5 Jahren in die Schweiz gekommen und seither nur ca. zweimal in AE.________(Land) gewesen. Seine Familie, zu der er ein enges Verhältnis pflege, sei im Kern hier in der Schweiz.