Hauptverhandlung zeigte sich der Beschuldigte reuig. Im Übrigen war sein Verhalten im Verfahren jederzeit korrekt, was indes erwartet werden darf und nicht zu einer Strafminderung führt. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten, der keine Kinder oder andere von ihm abhängige Personen unterstützt, ist durchschnittlich. 17.4 Ergebnis der konkreten Strafzumessung Nachdem die Täterkomponenten neutral ausfallen, bleibt es bei der Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Eine Zusatzstrafe zur im Strafbefehl vom 15. Januar 2021 verhängten Geldstrafe im Sinne retrospektiver Konkurrenz fällt ausser Betracht.