Der Betreibungsregisterauszug vom 5. Dezember 2017 weist Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 5‘774.45 aus (pag. 1112). Mit Blick auf die vorbildliche Wiedereingliederung in die Arbeitswelt nach Entlassung aus der Untersuchungshaft wirken sich das Vorleben des Beschuldigten und seine persönlichen Verhältnisse trotz der Delinquenz während dem Verfahren weder strafmindernd noch straferhöhend aus.