Vollzeit als Mechaniker. Seit dem 1. Juni 2020 arbeitet er bei Y.________ mit einem Arbeitspensum von 100% und erzielt ein Einkommen von CHF 4'500.00 (pag. 1871, Z. 2 ff.; pag. 1906). Der neue Arbeitsvertrag mit der X.________, datiert vom 1. Januar 2021 (pag. 1904 ff.), resultierte aus deren Übernahme der vormaligen Arbeitgeberin Y.________. Gemäss Erhebungsbericht vom 23. Dezember 2019 hat der Beschuldigte Steuerund Krankenkassenschulden von rund CHF 5‘000.00 (pag. 1671). Der Betreibungsregisterauszug vom 5. Dezember 2017 weist Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 5‘774.45 aus (pag.