1878, Z. 15 f.). Seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft halte er sich aus solchen Kreisen fern. In den Schilderungen des Beschuldigten stellt die Inhaftierung im November 2017 der wesentliche Einschnitt in seine bis dahin aufgebauten Lebensgewohnheiten dar. Die Phase davor beschrieb er stets homogen («schlechte Phase, schlechtes Umfeld»). Es ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte bis zum 16. September 2017 regelmässig Kokain verkaufte (dazu E. 11.4 oben). Seit mindestens 15. November 2017 bewahrte er zudem einen Kokainstein in seinem Domizil auf, den er nach dem Beweisergebnis der Kammer zu verkaufen beabsichtigte (dazu E. 10.5 oben).