Dafür sprechen die Umstände, wie die von den anderen Tatvorwürfen abweichenden Tatorte sowie die anders geartete Tathandlung. Jedoch ist der enge zeitliche Zusammenhang, die auf finanzielle Beteiligung ausgerichtete Motivation des Beschuldigten sowie insbesondere die Tatsache, dass sich dieser Vorwurf auch um Kokain, also um die gleiche Art Betäubungsmittel drehte, zu beachten. Über den Zeitraum vor seiner Inhaftierung am 16. November 2017 sagte der Beschuldigte mehrmals sinngemäss aus, er habe sich in einer schlechten Phase seines Lebens befunden und sich in schlechte Gesellschaft begeben (pag. 1878, Z. 15 f.).