25 An seiner delegierten Einvernahme vom 5. Februar 2018 sagte Z.________ aus, er konsumiere unter anderem Kokain (pag. 859, Z. 29). Nachdem er zuvor angab, den Beschuldigten nicht zu kennen und sicherlich nicht bei ihm Kokain gekauft zu haben, gab er letztlich zu, die Textnachrichten verfasst zu haben (pag. 863, Z. 190 ff.). Er wollte keinen Namen als Verkäufer nennen, gab aber an, etwa 5 bis 10 Gramm Kokain von der Person, mit der er die Textkorrespondenz führte, gekauft zu haben (pag. 863, Z. 194 f.).