Der Call Log zwischen dem Beschuldigten und Z.________ gibt eine wechselseitige Konversation mit Textnachrichten wieder, die sich vom 21. Juni 2017 bis zum 5. August 2017 hinzog (pag. 867 ff.). Die Korrespondenz begann damit, dass Z.________ am 21. Juni 2017 an den Beschuldigten schrieb: «Doch Du bist 1n Vertrauungsperson.. nach meinem ersten Treff !!?? Darum Freue ich mich mit Dir Kontakt zu halten…» (pag. 872). Weiter schrieb Z.________ an den Beschuldigten am 14. Juli 2017 etwa: «Brauche 50 binn der mit dem elektrotrotinet.» (pag. 868).