24 kann, liegt doch der Reinheitsgehalt des beim Beschuldigten sichergestellten Kokains deutlich höher. Von daher erachtet die Kammer ein Abstellen auf die Werte der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin für das Jahr 2017 als sachgerecht. Bei einer Verkaufsmenge von 22.5 Gramm Kokaingemisch darf also von einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt von 63% ausgegangen werden. Es resultiert somit eine Menge von 14.1 Gramm reinem Kokain, welches der Beschuldigte im Zeitraum von Mai 2017 bis zum 16. September 2017 an C._____