21 In der Einvernahme vom 27. Juni 2018 korrigierte der Beschuldigte seine bisherigen Aussagen: Er habe mit C.________ einen Deal ausgehandelt, gestützt auf welchen er C.________ als Gegenleistung für das Haareschneiden 0.5 Gramm Kokain gegeben habe. Dies habe er rund zehn Mal gemacht. Weil C.________ jedoch fast nie Zeit gehabt habe, ihm die Haare zu schneiden, habe er damit aufgehört. C.________ habe ihm allerdings nie Geld für das Kokain gegeben (pag. 397, Z. 161 ff.). Zudem habe er auch sonst Kontakt mit C.________ gehabt.