343, Z. 186). C.________ habe von ihm CHF 30.00 pro Haarschnitt verlangt und er habe ihm als Gegenleistung zwischen eineinhalb und zwei Gramm Marihuana pro Haarschnitt gegeben (pag. 344, Z. 188; «Wie gesagt verkauft nicht, er hat mir nie Geld gegeben. Ich habe ihm als Vorschuss fürs Haare schneiden Gras gegeben», pag. 345, Z. 251.). Was C.________ mit den in der WhatsApp Nachricht vom 18. Mai 2017 erwähnten CHF 80.00 habe kaufen wollen, wisse er nicht mehr (pag. 345, Z. 241).