_ sind in sich stimmig und lassen sich mit den Chatnachrichten in Einklang bringen. C.________ äusserte sich selbstbelastend und differenziert zu seinen Drogengeschäften mit dem Beschuldigten, ohne diesen übermässig zu belasten. Seine Aussagen sind glaubhaft und es ist darauf abzustellen. Letztlich vermögen sie allerdings nur zu bestätigen, dass der Beschuldigte Kokain (an C.________) veräusserte. Zum Zeitraum, in welchem die Verkäufe stattfanden und zur insgesamt erworbenen resp. veräusserten Drogenmenge konnte C.________ demgegenüber keine klaren Angaben machen.