Diese Aussage deutet vielmehr darauf hin, dass der Beschuldigte einen wesentlich grösseren Umgang mit Kokain hatte, als er nun im Nachhinein einräumt. Um den Qualitätsunterschied bei grösseren und kleineren Mengen festzustellen, musste er bereits vorgängig entsprechende Erfahrungen gemacht und damit Käufe getätigt haben. Dies würde einen wesentlich intensiveren Konsum voraussetzen, als er von ihm eingestanden wird. Es erscheint auch wenig wahrscheinlich, dass dem Beschuldigten die geltend gemachten Qualitätsunterschiede aufgefallen wären, wenn er nur sporadisch konsumiert hätte.