Andererseits sind die grosse Menge an sichergestelltem Kokain und die aufbewahrten Drogenutensilien (leere Minigrips und Laktosepulver) Indizien dafür, dass das beim Beschuldigten sichergestellte Kokain dafür gedacht war, mit Laktosepulver gestreckt, in Minigrips abgefüllt und weiterverkauft zu werden. Hierfür spricht auch der Umstand, dass sich im Beutel mit Laktosepulver ein kokainkontaminiertes Plastikstück befand sowie die Tatsache, dass der Beschuldigte nachweislich Kokain an C.________ und Z.________ veräusserte (E. 11 unten). Dass der Beschuldigte, der (lediglich) ein bis zwei Mal pro Monat im Ausgang Kokain konsumiert haben will (pag.