255, Z. 416 f.) konsumiert haben. Auf sein widersprüchliches Verhalten angesprochen, erklärte der Beschuldigte, er habe sich geschämt, dass er auch Kokain konsumiere. Deshalb habe er gelogen (pag. 400, Z. 268 f.). Andererseits sind die grosse Menge an sichergestelltem Kokain und die aufbewahrten Drogenutensilien (leere Minigrips und Laktosepulver) Indizien dafür, dass das beim Beschuldigten sichergestellte Kokain dafür gedacht war, mit Laktosepulver gestreckt, in Minigrips abgefüllt und weiterverkauft zu werden.