Hierzu fällt einerseits auf, dass der Beschuldigte seinen angeblichen Kokainkonsum zunächst nicht erwähnte. Auf seinen Betäubungsmittelkonsum angesprochen, berichtete er in den ersten Einvernahmen, er trinke ab und zu Alkohol, selten konsumiere er auch Cannabis (pag. 194, Z. 63) resp. er sei Sportler und halte sich von Drogen fern (pag. 202, Z. 20 f.). Als der Beschuldigte mit dem in seinem Zimmer sichergestellten Kokainstein und den Thaipillen konfrontiert wurde, änderte sich sein Aussageverhalten schlagartig. Nun wollte er im Ausgang auch Kokain (pag. 250, Z. 161 f.) und Thaipillen (pag. 252, Z. 252; pag. 255, Z. 416 f.) konsumiert haben.