16 Im Ergebnis erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt als erstellt: Bei der Hausdurchsuchung vom 4. Januar 2018 wurde ein Kokainstein zu neun Gramm Kokaingemisch mit einem Reinheitsgehalt von 59 % Kokain-Base, ausmachend 5.3 Gramm reines Kokain, sichergestellt. Auf dessen Verpackung fanden sich DNA-Spuren des Beschuldigten und dieser gab zu, dass der Kokainstein ihm gehöre. Weil sich der Beschuldigte seit dem 16. November 2017 ununterbrochen in Po- lizei- und Untersuchungshaft befand (pag. 14; pag. 139) und er die Nacht vom 15. auf den 16. November 2017 in K.________ verbrachte (pag.