1876, Z. 39 ff.). Planmässig hätten sie Geld zusammengelegt, eine grössere Menge Kokain gekauft, diese beim Beschuldigten zuhause aufbewahrt und in unregelmässigen Abständen davon konsumiert. Seine Bekannten hätten ihm für die Aufbewahrung des gesamten Kokainvorrats der Gruppe vertraut (pag. 1879, Z. 35 ff.). Auf diese Weise hätte er seinen Konsum überhaupt finanzieren können (pag. 1877, Z. 6 ff.).