Der Kokainstein war in Klarsichtfolie eingewickelt (pag. 267) und wies gemäss IRM einen Reinheitsgehalt von 59 % Kokain-Base auf (pag. 959). Laut KTD ist gestützt auf die durchgeführte DNA-Auswertung anzunehmen, dass der Beschuldigte mit der Klarsichtfolie, in welche der Kokainstein eingewickelt war, in Kontakt kam (pag. 936). Am 16. November 2017 wurde dem Beschuldigten Blut abgenommen. Gemäss chemisch-toxikologischer Untersuchung des IRM konnten im Blut des Beschuldigten Rückstände von Cannabis, nicht aber von Kokain nachgewiesen werden (pag. 950).