Ein derart weitreichender Vorrat an Kokain zum Eigenkonsum sei unrealistisch, insbesondere in Anbetracht der angespannten finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Sicherstellung. Im Ergebnis sei also die gesamte Menge von 9 Gramm Kokaingemisch zum Verkauf vorgesehen gewesen. Die Verteidigung bringt dagegen vor, auf die glaubhaften Ausführungen des Beschuldigten, wonach rund die Hälfte des bei ihm sichergestellten Kokains zum Eigenkonsum vorgesehen gewesen sei, sei mit Blick auf dessen lebhafte Schilderungen über sporadischen Konsum am Wochenende abzustellen.