Die Utensilien würden klarerweise darauf hindeuten, dass der Beschuldigte im grösseren Stil Kokainhandel betrieben habe. Es falle zudem auf, dass der behauptete Kokainkonsum nie habe objektiv nachgewiesen werden können, obwohl Blut und Fingernagelschmutz des Beschuldigten auf entsprechende Spuren untersucht worden seien. Eigenkonsum habe der Beschuldigte auch erst zu behaupten begonnen, nachdem der Kokainstein bei ihm zuhause sichergestellt worden sei. Zuvor habe er ausgesagt, er konsumiere nur Alkohol und gelegentlich Cannabis (pag. 194, Z. 63).