Zu einer finanziellen Beteiligung am Drogengeschäft kam es letztlich nur deshalb nicht, weil die Polizei zugriff. Die in Aussicht gestellte Summe von CHF 200.00 bis CHF 300.00, mag sie denn auch stimmen, ist angesichts der vermittelten Menge Kokain und der darauf mutmasslich erzielbaren Gewinnmarge aus objektiver Sicht nicht namhaft. Jedoch ist in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten davon auszugehen, dass jeder finanzielle Zustupf Ende des Jahres 2017 für ihn von einer gewissen Bedeutung war. Dies bestätigt sich mit Blick auf das zwischen dem Beschuldigten und G.________ geführten Telefonat vom 14. November 2017 (pag. 229 ff.).