Sein Lebensstil korrespondierte mithin nicht mit seinen finanziellen Verhältnissen. Dies legt nahe, dass der Beschuldigte über alternative Einkommensquellen verfügte und seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise mit dem Handel von Betäubungsmittel finanzierte (dazu sogleich E. 10.4 und 9.3 f.). In Einklang damit steht auch, dass der Beschuldigte während des am 14. November 2017 mit G.________ geführten Telefonats erklärte, er werde «nicht gratis mitwirken» (pag. 230). G.________ meinte denn auch, der Beschuldigte werde, wenn alles fertig sei, sehen, wie viel Prozent er bekomme (pag.