12 CHF 32‘157.45 (pag. 295; siehe auch pag. 256, Z. 450 ff.). Darüber hinaus verfügte der Beschuldigte nicht über Vermögen, sondern hatte Schulden von mehreren tausend Franken angehäuft (pag. 193 f.). Es erstaunt, dass der Beschuldigte in dieser Situation in der Lage war, sich ein Zimmer zu mieten (pag. 248, Z. 63) und zwei Fahrzeuge zuzulegen. So erwarb er im April 2017 einen Hyundai und im Juni 2017 einen BMW (pag. 258, Z. 463 ff.; pag. 273 ff.). Sein Lebensstil korrespondierte mithin nicht mit seinen finanziellen Verhältnissen.