_ kontaktierte den Beschuldigten A.________ und bat ihn um Hilfe bei der Beschaffung von ca. 1kg Kokain. A.________ sagte zu und nahm mit seinem Bekannten L.________ Kontakt auf, im Wissen um dessen Beziehungen zu Kokainlieferanten. Bei einem ersten organisierten Treffen am 10.11.2017 in K.________ stellte er G.________ dem L.________ vor und war bei dem nachfolgenden Gespräch im Raum anwesend. Als Bekannter sowohl von L.________ als auch von G.________, garantierte er für das nötige gegenseitige Vertrauen. Bei den Verhandlungsgesprächen, namentlich auch der Festlegung des Preises, war er nicht unmittelbar involviert.