9. Zum Vorwurf des Verschaffens sowie der Gehilfenschaft zum Transport und Gehilfenschaft zum Verkauf von 903 Gramm Kokaingemisch (Ziff. I.1.3 der Anklageschrift) 9.1 Unbestrittener äusserlicher Ablauf Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.1.3 der Anklageschrift (pag. 1435) vereinfacht vorgeworfen, er habe G.________ 903 Gramm Kokaingemisch verschafft und diesem anschliessend beim Transport und Verkauf des Kokains geholfen. Die Vorinstanz ging diesbezüglich von nachfolgendem Sachverhalt aus (S. 16 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1614 f.): G.________ kontaktierte den Beschuldigten A.___