SR 812.121) zu würdigen: - Ziffer I.1.1.1: Erwerb, ev. Erlangen und Veräussern von ca. 30 Gramm Kokaingemisch an C.________; - Ziffer I.1.1.2: Erwerb, ev. Erlangen und Veräussern von fünf bis zehn Gramm Kokaingemisch an Z.________; - Ziffer I.1.2: Erwerb, ev. Erlangen und Besitz von neun Gramm Kokaingemisch. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, sich spätestens anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung unter Vorfragen zum Würdigungsvorbehalt zu äussern. Die Parteien gaben an der Hauptverhandlung bekannt, keine Einwände gegen den Würdigungsvorbehalt zu haben (pag. 1867).