zu verurteilen: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von 4 Jahren, unter Anrechnung von 229 Tagen Untersuchungshaft auf die zu vollziehende Teilstrafe; 2. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren; 3. Zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. Gebühr gemäss Art. 21 VKD von Fr. 600.00). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (SIS-Ausschreibung, Honorar, etc.). Fürsprecherin B.________ beantragte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung namens und auftrags des Beschuldigten was folgt (pag. 1899 f.; Hervorhebungen im Original): I.