1.2. am 4. Januar 2018 und vorher (seit mind. 15. November 2017) durch Erwerb und Besitz (zum Verkauf) von ca. 9 Gramm Kokaingemisch (angefochtenes Urteil Ziff. 1.3); 2. zu verurteilen zu: 2.1. einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von 4 Jahren, unter Anrechnung von 229 Tagen Untersuchungshaft auf die zu vollziehende Teilstrafe; 2.2. einer Busse von Fr. 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf 4 Tage festzusetzen; 2.3. einer Landesverweisung von 10 Jahren mit Eintrag im SIS.