1870 ff.). Die Kammer beschloss nach entsprechenden Stellungnahmen der Parteien auf die anfänglich beabsichtigte Einvernahme des Zeugen C.________, welcher der Verhandlung krankheitshalber fernblieb, zu verzichten (pag. 1867). 5. Anträge der Parteien Für die Generalstaatsanwaltschaft stellte der stellvertretende Generalstaatsanwalt D.________ mit Berufungserklärung vom 11. Juli 2019 folgende Anträge (pag. 1641; Hervorhebungen im Original):