1703 f.). Am 18. März 2020 verfügte die Verfahrensleiterin aufgrund der vom Bundesrat am 16. März 2020 erklärten ausserordentlichen Lage die Absetzung der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 23. März 2020 (pag. 1709 f.). Diese wurde mit Vorladung vom 28. April 2020 neu auf den 5. November 2020 festgesetzt (pag. 1720). Auf Ersuchen der amtlichen Verteidigerin hin (pag. 1800) wurde die oberinstanzliche Hauptverhandlung erneut abgesetzt (pag. 1802) und verschoben auf den 25. Februar 2021 (pag. 1809).