3. Absetzung und Verschiebung der oberinstanzlichen Verhandlung Am 27. Januar 2019 teilte die Strafkanzlei des Obergerichts den Parteien und dem Zeugen C.________ telefonisch mit, die ursprünglich auf den 28. Januar 2020 angesetzte oberinstanzliche Hauptverhandlung werde aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit der Verfahrensleiterin verschoben (pag. 1708). Mit Verfügung vom 5. Februar 2020 setzte die Verfahrensleiterin die oberinstanzliche Hauptverhandlung neu auf den 23. März 2020 an (pag. 1703 f.).