1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 12. März 2019 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Konsum von Marihuana bis zum 11. März 2016, ein (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1585). Weiter sprach es den Beschuldigten von der Anschuldigung des Nichtanzeigens eines Fundes betreffend eines Halbtaxabonnements von U.________ frei (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.