nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 10. Juni 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 1. September 2020) Der Präsident i.V.: Oberrichter Schmid Der Gerichtsschreiber: Engel