Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten [SR 361.3]). 32 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 25. August 2017 in Bern z.N. von C.________