20. Amtliche Entschädigungen Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ wurde erstinstanzlich auf CHF 10'707.10 (inklusive Auslagen und MWST) bestimmt. Oberinstanzlich macht Rechtsanwalt B.________ einen Aufwand von 18.32 Stunden sowie Auslagen von CHF 128.35 geltend. Dies scheint angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ mit CHF 4'084.35 (inklusive Auslagen und MWST).