Er beging jedoch in der Schweiz als Erwachsener ein besonders verwerfliches Gewaltverbrechen, ist schlecht integriert, beachtet die schweizerische Rechtsordnung nicht, verfügt hier über kein gefestigtes Beziehungsnetz, lebt in desolaten finanziellen Verhältnissen, nimmt nicht am Wirtschaftsleben teil, befindet sich erst seit 6 Jahren hier und seine Wiedereingliederungsaussichten sind gering. Demgegenüber hat er in Eritrea seine Kernfamilie, verbrachte dort die ersten zwei Drittel seines Lebens, besuchte die Schule, absolvierte eine militärische Ausbildung, spricht die Ortssprache und ist nach wie vor jung und gesund.