17.2.10 Wiedereingliederungsaussichten in der Schweiz Der Beschuldigte befindet sich erst seit 6 Jahren hier, spricht nicht gut Deutsch, verfügt über kein gefestigtes Beziehungsnetz, ist arbeitslos und lebt bei hoher Schuldenlast von der Sozialhilfe, beachtet die schweizerische Rechtsordnung nicht und ist wenig integriert. Die Wiedereingliederungsaussichten in der Schweiz sind daher gering.