17.2.5 Finanzielle Verhältnisse Der Beschuldigte lebt von der Sozialhilfe und erhält CHF 977.00 pro Monat. Zudem werde ihm Miete und Krankenkasse bezahlt (pag. 677 Z. 2 ff.). Über Vermögen verfügt er nicht (pag. 450). Er ist bedürftig und häuft seit dem 20. Februar 2020 Schulden in Höhe von CHF 5'000.00 pro Monat für die Fremdbetreuung seiner Tochter an (pag. 931). Zudem wird er die durch seine Tat vom 25. August 2017 verursachten erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 9'120.65 zu tragen haben (siehe E. 19 hiernach). Seine finanziellen Verhältnisse sind damit desolat.